für die Erbringung von Reinigungs- und Sanierungsdienstleistungen der
Pflasterlux GmbH
Hirschholm 27, 24357 Fleckeby,
E-Mail: info@pflasterlux.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Reinigungs-, Sanierungs-, Beschichtungs- und Oberflächenbehandlungsdienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.4 Ein bestimmter optischer Erfolg oder die vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen kann insbesondere bei tief sitzenden Flecken, Materialveränderungen oder altersbedingten Abnutzungen nicht garantiert werden.
3.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
3.2 Insbesondere sind Fahrzeuge, Möbel, Pflanzgefäße und sonstige Gegenstände vor Arbeitsbeginn zu entfernen.
3.3 Der Auftraggeber hat erforderliche Wasser- und gegebenenfalls Stromanschlüsse bereitzustellen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über bekannte Vorschäden, Materialbesonderheiten oder sonstige relevante Umstände zu informieren.
3.5 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
4.2 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich bearbeiteten Fläche oder des tatsächlich entstandenen Aufwands.
4.3 Abweichungen zwischen geschätzten und tatsächlichen Flächen oder Materialmengen können zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung führen.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
4.5 Zusatzleistungen oder zusätzlicher Aufwand, der bei Vertragsschluss nicht erkennbar war, werden gesondert berechnet, sofern der Auftraggeber hierüber informiert wurde.
5.1 Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine bei ungeeigneten Witterungsbedingungen zu verschieben, sofern eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich ist.
5.3 Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers begründen keinen Schadensersatzanspruch.
6.1 Im Rahmen der Hochdruckreinigung kann es technisch bedingt zu Spritzwasser und Verschmutzungen angrenzender Bereiche kommen. Dies stellt keinen Mangel dar.
6.2 Farbveränderungen, Aufhellungen oder sonstige optische Veränderungen können materialbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.
6.3 Bereits vorhandene Schäden, lose Pflastersteine, beschädigte Fugen oder mangelhafter Unterbau können im Zuge der Reinigung sichtbar werden oder sich verstärken.
6.4 Hierfür übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese Schäden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
7.1 Frisch eingebrachtes Fugenmaterial kann sich setzen oder teilweise ausgewaschen werden. Dies stellt keinen Mangel dar.
7.2 Imprägnierungen und Beschichtungen benötigen eine gewisse Zeit zur vollständigen Aushärtung. Während dieser Zeit sind Belastungen zu vermeiden.
7.3 Eine dauerhafte Verhinderung von Unkraut, Algen oder sonstigem Bewuchs kann nicht garantiert werden.
7.4 Die Haltbarkeit von Imprägnierungen und Beschichtungen hängt insbesondere von Nutzung, Witterung und Pflege ab.
8.1 Die Leistung gilt als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich wesentliche Mängel mitteilt.
8.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen.
9.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
9.3 Keine Haftung besteht insbesondere für:
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Vorher-Nachher-Fotos zu Dokumentations- und Referenzzwecken zu erstellen und zu verwenden.
10.2 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
12.1 Es gilt deutsches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.